STARGROUP
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Firmenbuchnummer/ATU 66095218

Landesgericht: Landesgericht Salzburg

Inhalt und Bildmaterial
© Stargroup · Ing. Andreas Egger

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – LOCATIONAGENTUR

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Locationgebern, Locationvermittlungsagentur und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1. Grundlagen

Die folgenden AGB`s gelten insbesondere für Dienstleistungen der Agentur: Vermittlung von Locations und Produkten für Film- und Fotoproduktionen.

2. Buchungsbestimmungen

2.1 Allgemeine Buchungsbestimmungen

Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Kunden sind jene, die eine Dienstleistung bei Stargroup in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere für die Vermittlung von Locations und Produkten für Film- und Fotoproduktionen. Durch die erfolgreiche Vermittlung (Buchungsbestätigung) wird der im Einzelnen vereinbarte Provisionsanspruch fällig. Ist kein Provisionsanspruch vereinbart, gilt der Branchenübliche Provisionsanspruch. Diese ist Bestandteil der in der Buchungsbestätigung genannten Honorarsumme. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Locationgeber mit dem Provisionsanspruch der Agentur zu verrechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Locationgeber kommt auf Vermittlung der Agentur, jedoch ohne diese als Vertragspartei, direkt zwischen dem Kunden und dem Locationgeber zustande. Der Kunde verpflichtet sich die Privatsphäre des Locationgebers zu respektieren und zu schützen. Dem Kunden ist es untersagt, persönliche Daten, Adressen oder Telefonnummern des Locationgebers von der Agentur in irgendeiner Form zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Die Kontaktaufnahme muss ausschließlich über die Agentur erfolgen. Direktgeschäfte lösen ebenso wie Folgegeschäfte einen Provisionsanspruch aus.

2.2 Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens zwei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt europäische Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.

2.3 Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

2.4 Folgebuchungen

Der Kunde schuldet die Provision auch für Folgebuchungen. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Nimmt der Kunde mit dem Locationgeber Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial) durch die Agentur erfahren hat, kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere die entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebühren zur Zahlung fällig.

2.5 Buchungszeiten

Locations können tage-, halbtage- oder stundenweise gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit 10 Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie 5 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Kunden. Das vereinbarte Honorar für eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit beansprucht wurde. Leistet der Kunde Überstunden, so werden diese gemäß dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden werden dabei auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

2.6 Versicherungen / Sozialversicherungen

Der Locationgeber ist verpflichtet Steuern und Abgaben, sie sich aus seiner Tätigkeit ergeben, selbst abzuführen und die Agentur dafür schad- und klaglos zu halten.

3. Storno

Ein Storno kann beiderseits lediglich aus wichtigem Grund erfolgen. Bereits getätigte Aufwendungen sind zu vergüten.
Es gilt folgende Stornogebühr als vereinbart:
Bis 3 Werktage 25% der Auftragssumme

Bis 1 Werktag 50% der Auftragssumme

Am selbigen Werktag 100% der Auftragssumme
Erfolgt die Stornierung durch den Locationgeber, wird sich die Agentur nach besten Kräften bemühen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Die Agentur kann nicht für durch die Stornierung entstandene Kosten haftbar gemacht werden.

4. Reklamation/Haftung

Die Agentur tritt als Vermittler zwischen Kunde und Locationgeber auf und übernimmt als solche keinerlei Haftung. Der Kunde erklärt für den Buchungszeitraum über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu verfügen. Reklamationen sind sofort bzw. ohne unnötigen Aufschub der Agentur anzuzeigen. Diese sind nötigenfalls durch Lichtbilder zu dokumentieren. Nachträgliche oder verspätete Reklamationen sind nicht zulässig. Den Kunden trifft eine Mitwirkungspflicht an der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Die Agentur übernimmt die Haftung für Schäden die von ihr vorsätzlich herbeigeführt wurden.

5. Honorare

Es gilt das in der Buchungsbestätigung angeführte Entgelt als vereinbart. Zusätzliche Leistungen werden durch gesonderte Rechnung abgerechnet. Wird die Rechnung nicht sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt, schriftlich beeinsprucht so wird der angeführte Rechnungsbetrag fällig.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen.

6.2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

6.3. Die Agentur schließt Vereinbarungen ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer eigenen AGB ́s ab.

6.4. Als Gerichtsstand gilt das am Sitz der Stargroup sachlich und örtlich zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt materielles österreichisches Recht.